Kanuclub Luzern
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Studi's Jugendfonds

nachwuchsfoerderung.jpgDie Gelder sind zweckgebunden für Jugendliche, die folgende Auflagen erfüllen:

  • Jugendliche, die KCL Mitglied sind
  • Jugendliche, die in einer Ausbildung sind (Schule, Berufslehre, Studium)
  • Regelmässig Kanu fahren und sich an den Trainings beteiligen

 


Gelder können beantragt werden für:

  • ein Lager / Kurs / Schulung, die der KCL nicht selber anbietet
  • einen einmaligen Betrag pro Jahr bei Mitgliedschaft in einem Rennkader
  • ab 9 besuchten Trainings pro Saison, 50% der Busfahrtkosten in die Trainings
  • bei regelmässigem Trainingsbesuch 50% an die Busfahrtkosten bei mehrtägigen KCL-Veranstaltungen


Pro Saison und Person werden max. CHF 300.- ausbezahlt.

Anträge sind an den Kurskoordinator des KCL zu richten. Auf Antrag des Kurskoordinators entscheidet der KCL-Vorstand über die eingegangenen Anträge.

Die Jahresabrechnung des Jugendfonds wird durch die Rechnungsrevisoren geprüft und der GV des KCL vorgelegt.

10. März 2006
Annemarie Weber
Marlène Neeracher-Studer

Spenden an den Jugendfonds werden gerne auf das Konto: 01-4532-4, Vermerk "Jugendfonds" des Kanu-Club Luzern entgegengenommen.