Die Gelder sind zweckgebunden für Jugendliche, die folgende Auflagen erfüllen:
Gelder können beantragt werden für:
Pro Saison und Person werden max. CHF 300.- ausbezahlt.
Anträge sind an den Kurskoordinator des KCL zu richten. Auf Antrag des Kurskoordinators entscheidet der KCL-Vorstand über die eingegangenen Anträge.
Die Jahresabrechnung des Jugendfonds wird durch die Rechnungsrevisoren geprüft und der GV des KCL vorgelegt.
10. März 2006
Annemarie Weber
Marlène Neeracher-Studer
Spenden an den Jugendfonds werden gerne auf das Konto: 01-4532-4, Vermerk "Jugendfonds" des Kanu-Club Luzern entgegengenommen.